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Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Der Staat hat der Bevölkerung reagiert und einen „Pflege-Riester“ zum 01.01.2013 eingeführt. Info-Film zur Pflege-Versicherung Online-Rechner und Online-Abschluss Wer ist zulageberechtigt? Personen, die: – in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind – mindestens 18 Jahre alt sind – noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben Welche Mindesstandards müssen für die staatliche Zulage erfüllt werden? – Mindesteigenbeitrag: 10 EUR / Monat – Mindestabsicherung in Pflegestufe III: 600 EUR / Monat – Leistungen in allen Pflegestufen (0 – III) – keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge Versicherbarkeit ohne „Wenn und Aber“ Alle Personen, die die Voraussetzungen für die staatliche Zulage erfüllen, können den Vertrag abschließen. Kein Aufnahmehöchstalter, keine Gesundheitsprüfung SIE HABEN FRAGEN? DANN SETZEN SIE SICH MIT UNS ÜBER DIE EXPRESS-ANFRAGE IN VERBINDUNG UND WIR RUFEN SIE ZURÜCK.    

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