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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft nach Unfällen (sofern kein anderer Kostenträger für die Unfallaufwendungen aufkommt). Sie ist Teil des Gesundheits-, und Sozialversicherungssystems. In Deutschland, als eines der wenigen Länder, kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen dazu. In Deutschland gibt es in Bezug auf die Mitgliedschaft und Vertragsform zwei Arten der Krankenversicherungen:

  • Private Krankenversicherung (PKV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Versicherbarer Personenkreis in der PKV

  • grundsätzlich jeder als Zusatzversicherung zur GKV
  • Selbstständige und Freiberufler (ausser Künstler und Landwirte)
  • Beamte
  • Beamtenanwärter
  • Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt von mindestens 54.900 EUR (mtl. 4.575 EUR) im Jahr 2012

Versicherbarer Personenkreis in der GKV

  • grundsätzlich jeder, der eine Vorversicherung in der GKV nachweisen kann (wie z.B. Selbstständige, Beamte, Soldaten, Richter, Geistliche, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger)

 

Beiträge

PKV In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip, d. h. die Beiträge werden abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht (bis zum 21.12.2012) kalkuliert. die Beiträge werden nur prozentual nach der Einkommenshöhe berechnet. Der Beitragssatz wird staatlich vorgegeben (15,5% vom Bruttoeinkommen in 2014), darüber hinaus hat die GKV noch das Recht einen sogenannten Zusatzbeitrag zu verlangen. Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Stellen Sie unsere Beratungsqualität auf die Probe.

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