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Schutz

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erstattet den Versicherten die das Äquivalenzprinzip, d. h. die Beiträge werden abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht (bis zum 21.12.2012) kalkuliert. Seit dem 22.12.2012 haben die privaten Krankenversicherer sogenannte Unisex-Tarife einführen müssen. Das heißt, dass zur Beitragskalkulation nicht mehr das Geschlecht berücksichtigt werden darf. Das führt zu Beitragserhöhungen für Männer und Beitragssenkungen für Frauen. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt. GKV In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip, d. h. die Beiträge werden nur prozentual nach der Einkommenshöhe berechnet. Der Beitragssatz wird staatlich vorgegeben (15,5% vom Bruttoeinkommen in 2014), darüber hinaus hat die GKV noch das Recht einen sogenannten Zusatzbeitrag zu verlangen. Wünschen Sie eine individuelle Beratung?

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