Betriebliche Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp
Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung: mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein. Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Die Grundlagen Zusätzliche Altersvorsorge muss sein – die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Aus diesem Grund ergänzt die betriebliche Altersversorgung die staatliche Rente. Mit fünf Prozent ist die betriebliche, also die vom Arbeitgeber organisierte Altersversorgung hierzulande zwar noch ein Nischenprodukt im Gegensatz geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die Kapitallebensversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren. Arbeitnehmerhaben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der „Rente vom Chef“ – in vielen Fällen mit staatlicher Förderung. Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden. Wünschen Sie ein Angebot? Stellen Sie uns unter Beweis!!!